Der Vorstand trat am 10.4.1951 zusammen und stellte folgende Statuten auf:
§1
In der Generalversammlung, die am 2. Ostertage stattfindet, wird der neue Vorstand gewählt. Er stellt sich zusammen aus: Oberst, Hauptmann, Fähnrich, dem Schriftführer und seinem Stellvertreter.
§2
Mitglied kann jede männliche Person werden, die das 30. Lebensjahr vollendet hat, oder verheiratet ist.
§3
Jeder Hauhalt ist verpflichtet, mit einem männlichen Vertreter im Alt-Schützenverein vertreten zu sein.
§4
Mitglied können alle in Oeynhausen Wohnenden sein.
§5
Der Eintritt in den Verein wird auf 2 DM festgesetzt.
§6
Jedes Mitglied übernimmt durch den Beitritt zum Verein die Pflicht, am Königschießen, Prozession, Festzug und Schützenmesse teilzunehmen.
§7
Jeder Haushalt, der zum Ausmarsch keinen männlichen Vertreter stellt, schliesst sich mit allen Familienmitgliedern vom Fest aus und darf das Festzelt nicht betreten. (Von dieser Regelung sind Geschwister des Haushaltsvorstandes ausgenommen)
§8
Ist der Familienvorstand über 65 Jahre alt, braucht er am Ausmarsch und Königschießen nicht teilzunehmen.
§9
Als Ausnahme von §7 gelten: Trauer, Krankheit, staatlicher Dienst, Familien ohne männlichen Vertreter und Körperbehinderte.
§10
Letzte Frist zur Aufnahme in den Verein ist der Ausmarsch zum Königschießen.
§11
Wer am Königschießen ohne wichtigen Grund nicht teilnimmt, hat eine Strafe von 5,- DM zu entrichten. Selbige muss vor dem Fest bezahlt werden.
§12
Wer beim Königschießen vorbeischiesst, hat pro Schuss auf Ort und Stelle eine Strafe von 0,30 DM zu zahlen.
§13
Sämtliche Strafgelder kommen dem König zugute.
§14
Schluss des Zapfenstreichs am Samstag vor dem Fest ist mit Rücksicht auf den kommenden Tag Punkt 23 Uhr.
§15
Beim Sterbefall eines Mitgliedes oder dessen Angehörigen übernimmt der Verein das Tragen. Den Kranz bezahlt das betreffende Rott. (Kranz nur für das Mitglied)
§16
In jeder Generalversammlung können die Statuten abgeändert werden.
§17
Die Kosten des Frühstücks, das am 2. Festtage statt- findet, hat jedes Mitglied zu bezahlen, ob es daran teilnimmt oder nicht.
Diese Statuten wurden am 20.4.1951 den Mitgliedern vorgelesen und von den anwesenden 46 Mitgliedern einstimmig angenommen. Eine Anschrift wurde beim Amt in Nieheim hinterlegt.
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