Präambel
Gemäß § 16 der gültigen Satzung des Schützenvereins Oeynhausen vom 28.10.2023 wird zur Regelung des öffentlichen Auftretens des Vereins und dessen Mitglieder folgende Ordnung beschlossen. Diese Ordnung ersetzt alle bisherigen Bekleidungs‑, Fahnen‑, Rangordnungs- und Festordnungen.
Inhaltsverzeichnis:
Präambel
§ 1 – Bekleidungsordnung
§ 2 – Marsch- und Umzugsordnung
§ 3 – Ausnahmeregelung zur Marsch- und Umzugsordnung
§ 1 Bekleidungsordnung
Die Mitglieder des Vereins treten bei allen öffentlichen Veranstaltungen wie zum Beispiel:
— Königsschießen Oeynhausen
— Schützenfest Oeynhausen
— Teilnahme an der Fronleichnamsprozession
— Teilnahme an auswärtigen Veranstaltungen befreundeter Schützenvereine
— Ball der Könige
in folgender Bekleidung auf:
(1) Die Uniform der Schützen und Schützinnen besteht aus:
(a) Schützen:
— Grüne Schützenjacke mit
1. Emblem des Vereins auf dem linken oberen Ärmel
2. grünen Schulterklappen
3. silbernes Eichenlaub am Revers
— Weißes Hemd
— Schützenkrawatte
— Schützenhut mit Schützenfeder
— Schwarze Uniform-Hose
— Schwarze Strümpfe
— Schwarze Schuhe
(b) Schützinnen:
— Grüne Schützenjacke mit
1. Emblem des Vereins auf dem linken oberen Ärmel
2. grünen Schulterklappen
3. silbernes Eichenlaub am Revers
— Weißes Hemd/ Weiße Bluse
— Schwarze Uniform-Hose
— Schwarze Strümpfe
— Schwarze Schuhe
(2) Die Ausmärsche beim Königsschießen und beim Schützenfest in Oeynhausen werden gem. Satzung §16 (1) mit Holzgewehr durchgeführt.
(a) Befreit vom Tragen des Holzgewehrs sind folgende Schützen/Schützinnen:
— Vorstandsmitglieder
— Amtierender Schützenkönig/Schützenkönigin
— Hofstaatsmitglieder
— Fahnenoffiziere
— Unteroffiziere der Kompanien
— Ehemalige Könige und Königinnen, welche die Königswürde in Oeynhausen erzielt haben
— Ehrenoffiziere
(b) Schützen/Schützinnen, welche vom Tragen des Holzgewehrs befreit sind, tragen weiße Handschuhe zu ihrer Uniform
© Bei allen anderen Veranstaltungen entfällt das Tragen des Holzgewehrs und alle Schützen/Schützinnen tragen stattdessen weiße Handschuhe
(3) Schulterklappen:
Folgende Schützen/Schützinnen tragen aufgrund ihrer Position im Verein abweichende Schulterklappen zu ihrer ordnungsgemäßen Uniform:
— Oberst
— Hauptmann
— Vorstandsmitglieder
— Fahnenoffiziere
— Unteroffiziere der Kompanien
— Amtierender König
— Hofstaatsmitglieder
— Ehrenoffiziere
(4) Eichenlaub:
Folgende Schützen/Schützinnen tragen aufgrund ihrer Position im Verein goldenes Eichenlaub am Revers ihrer Uniform:
— Oberst
— Hauptmann
— Amtierender König
— Hofstaatsmitglieder
— Ehrenoberisten
— Ehrenoffiziere
(5) Schärpenträger:
Folgende Schützen/Schützinnen tragen zusätzlich zu ihrer ordnungsgemäßen Uniform Schärpen:
— Offiziere des Hofstaats
— Fahnenoffiziere
— Unteroffiziere der Kompanien
(6) Säbel:
Folgende Schützen/Schützinnen tragen zusätzlich zu ihrer ordnungsgemäßen Uniform auf Königsschießen und Schützenfest in Oeynhausen einen Säbel:
- Fahnenoffiziere
- Kompanieführer
Bei allen anderen Veranstaltungen entfällt das Tragen des Säbels ersatzlos.
(7) Abzeichen:
Abzeichen, Medaillen, Orden und Ehrenzeichen können durch alle Schützen und Schützeninnen an der Schützenjacke getragen werden.
(a) Orden und Ehrenzeichen werden an der linken Brustseite der Jacke getragen
(b) Medaillen können auf beiden Seiten der Jacke getragen werden
© Insignien des Oberst und der Vorstandsmitglieder werden an der rechten Schulter getragen
(d) Ehrungen vom Pokalschießen des Vereins, wie Schützenschnur und Eichelehrungen, werden an der rechten Schulter getragen.
Schießspange und Unterhänger fallen unter die Kategorie Medaillen und können gem. Abs. (6) b. auf beiden Seiten der Uniform getragen werden
§ 2 Marsch- und Umzugsordnung
(1) Marschordnung
Der Schützenverein tritt auf eigenen Veranstaltungen in folgender Marschordnung an:
1. Spielmannszug
2. Blaskapelle
3. Vorstand
4. Amtierendes Königspaar
5. Hofstaat
6. Fahne der Königskompanie
7. Königskompanie
8. Fahne der Nicht-Königskompanie
9. Nicht-Königskompanie
(2) Umzugsordnung der Kompanien
Die Kompanien stellen sich wie folgt auf:
1. Kompanieführer und Unteroffiziere
2. Ehrenoffiziere
3. Ehemalige Könige der Kompanie
4. Mitglieder der Kompanie
(3) Ehrengäste
Ehrengäste und Ehrenoberisten werden in der Marschordnung beim Vorstand eingereiht
(4) Gastvereine
Gastvereine und zusätzliche Musikvereine, Blaskapellen oder Spielmannszüge werden bedarfsgerecht hinter der Königskompanie eingegliedert.
(5) Teilnahme an Veranstaltungen anderer Vereine oder Organisationen
Bei der Teilnahme an Vereinsfremden Veranstaltungen wird die Marschordnung bedarfsgerecht festgelegt, jedoch hat sich diese an der Marschordnung gem. §2 Abs.1 zu orientieren.
§ 3 Ausnahmeregelung zur Marsch- und Umzugsordnung
In begründeten Fällen kann der Vorstand durch Vorstandsbeschluss eine Abweichung von Kleider- und/oder Marsch- und Umzugsordnung genehmigen. Diese Einzelfallentscheidung kann dauerhaft oder zeitlich begrenzt vom Vorstand erteilt werden.
Stand: 11.01.2025 (Einstimmig beschlossen auf der JHV 2024)