Liebes Mitglied im Schützenverein Oeynhausen,
wir haben uns dazu entschlossen unsere Satzung den aktuellen rechtlichen Bestimmungen und den von uns gelebten Traditionen des Schützenbrauchtums in Oeynhausen anzupassen. Dazu veranstalten wir am 28.10. eine außerordentliche Generalversammlung.
Ein Ziel ist die Wiedererlangung des Gemeinnützigkeitsstatus. Nach Rücksprache mit dem Finanzamt Höxter werden dazu die §§ 2 und 21 der Satzung redaktionell geändert und die §§ 3 und 22 der Satzung ergänzt. Der neue Wortlaut des § 2 lautet zum Beispiel:
§ 2 Zweck
(1) Der Verein wird tätig zur Pflege der Tradition, des Brauchtums und der Heimatpflege in Oeynhausen.
(2) Dieser Zweck wird insbesondere verwirklicht durch
• Ausrichtung, Durchführung und Teilnahme von traditionellen Brauchtumsveranstaltungen und Festumzügen.
• Pflege und Erhalt der Gegenstände des traditionellen Brauchtums, wie zum Beispiel der Schützenfahnen, des Königssilbers und des Gefallenenehrenmals.
• Überlieferung, Pflege und Leben der althergebrachten Traditionen unter anderem durch Pflege alter Bausubstanz und der plattdeutschen Sprache.
Ein weiteres Ziel ist es die Satzung an die aktuellen rechtlichen Bestimmungen und an die tatsächlichen Gegebenheiten im Verein anzupassen. Unter anderem wird für den geschäftsführenden Vorstand ein modernes Vieraugenprinzip eingeführt. Dazu werden die §§ 5, 6, 7, 8, 13 und 17 angepasst und erweitert und die §§ 9, 12 und 19 hinzugefügt. § 8 zum Beispiel lautet nun:
§ 8 Vorstand (Auszug)
(2) Der Oberst ist der 1. Vorsitzende des Vereins. Er vertritt den Verein nach außen gemeinsam mit dem Hauptmann, dem Schriftführer oder dem Kassierer. Bei gerichtlicher und außergerichtlicher Vertretung im Sinne des § 26 BGB ist neben der Unterschrift des Obersts eine weitere Unterschrift eines des Vorstandsmitglieder gemäß Satz 2 erforderlich.
(3) Im Verhinderungsfall des Obersts kann der Hauptmann zusammen mit dem Schriftführer oder dem Kassierer die Vertretung nach außen übernehmen.
Außerdem sollen sich in der neuen Satzung unsere gelebten Traditionen des Schützenbrauchtums in Oeynhausen widerspiegeln. Dazu wird die Satzung um die §§ 10, 11, 15,16 und 18 ergänzt. Ein Auszug aus § 15 lautet:
§ 15 Königsschießen und Schützenfest (Auszug)
(6) Das Schützenfest ist das höchste Fest des Schützenvereins Oeynhausen. Feste Bestandteile sind die Schützenmesse, der große Zapfenstreich mit der Gefallenenehrung, der Parademarsch, sowie die Kinder- und Ehrentänze. Die zeitliche Abfolge wird in einem Festablaufplan festgelegt.
(7) Höhepunkt des Schützenfestes ist der traditionelle Königstanz. Er wird seit Anfang des 20. Jahrhunderts immer nach dem gleichen Ritus durchgeführt. Der Königstanz wird nach den Klängen des Edelweißwalzers vom Hofstaat durchgeführt und vom Oberst geleitet. Der genaue Ablauf ist mündlich überliefert und wird immer vom Oberst an seinen Nachfolger weitergegeben.
Die gesamte neue als auch die bisherige Satzung könnt Ihr auf unserer Homepage unter Tradition -> Satzung
( https://schuetzenverein-oeynhausen.de/satzung/ ) anschauen, außerdem liegt eine neue Satzung in der Gaststätte Klocke aus.
Wir hoffen mit der neuen Satzung die Weichen für die Zukunft gestellt zu haben, so dass wir noch viele Jahre die altbewährten Traditionen des Schützenwesens in Oeynhausen ausleben können.
Euer Vorstand