Schützenverein Oeynhausen e.V.

Außer­or­dent­li­che Generalversammlung

Lie­bes Mit­glied im Schüt­zen­ver­ein Oeynhausen,

wir haben uns dazu ent­schlos­sen unse­re Sat­zung den aktu­el­len recht­li­chen Bestim­mun­gen und den von uns geleb­ten Tra­di­tio­nen des Schüt­zen­brauch­tums in Oeyn­hau­sen anzu­pas­sen. Dazu ver­an­stal­ten wir am 28.10. eine außer­or­dent­li­che Generalversammlung.

Ein Ziel ist die Wie­der­erlan­gung des Gemein­nüt­zig­keits­sta­tus. Nach Rück­spra­che mit dem Finanz­amt Höx­ter wer­den dazu die §§ 2 und 21 der Sat­zung redak­tio­nell geän­dert und die §§ 3 und 22 der Sat­zung ergänzt. Der neue Wort­laut des § 2 lau­tet zum Beispiel:

§ 2 Zweck

(1) Der Ver­ein wird tätig zur Pfle­ge der Tra­di­ti­on, des Brauch­tums und der Hei­mat­pfle­ge in Oeyn­hau­sen.
(2) Die­ser Zweck wird ins­be­son­de­re ver­wirk­licht durch
• Aus­rich­tung, Durch­füh­rung und Teil­nah­me von tra­di­tio­nel­len Brauch­tums­ver­an­stal­tun­gen und Fest­um­zü­gen.
• Pfle­ge und Erhalt der Gegen­stän­de des tra­di­tio­nel­len Brauch­tums, wie zum Bei­spiel der Schüt­zen­fah­nen, des Königs­sil­bers und des Gefal­le­nen­eh­ren­mals.
• Über­lie­fe­rung, Pfle­ge und Leben der alt­her­ge­brach­ten Tra­di­tio­nen unter ande­rem durch Pfle­ge alter Bau­sub­stanz und der platt­deut­schen Sprache.

Ein wei­te­res Ziel ist es die Sat­zung an die aktu­el­len recht­li­chen Bestim­mun­gen und an die tat­säch­li­chen Gege­ben­hei­ten im Ver­ein anzu­pas­sen. Unter ande­rem wird für den geschäfts­füh­ren­den Vor­stand ein moder­nes Vier­au­gen­prin­zip ein­ge­führt. Dazu wer­den die §§ 5, 6, 7, 8, 13 und 17 ange­passt und erwei­tert und die §§ 9, 12 und 19 hin­zu­ge­fügt. § 8 zum Bei­spiel lau­tet nun:

§ 8 Vor­stand (Aus­zug)

(2) Der Oberst ist der 1. Vor­sit­zen­de des Ver­eins. Er ver­tritt den Ver­ein nach außen gemein­sam mit dem Haupt­mann, dem Schrift­füh­rer oder dem Kas­sie­rer. Bei gericht­li­cher und außer­ge­richt­li­cher Ver­tre­tung im Sin­ne des § 26 BGB ist neben der Unter­schrift des Obersts eine wei­te­re Unter­schrift eines des Vor­stands­mit­glie­der gemäß Satz 2 erfor­der­lich.
(3) Im Ver­hin­de­rungs­fall des Obersts kann der Haupt­mann zusam­men mit dem Schrift­füh­rer oder dem Kas­sie­rer die Ver­tre­tung nach außen übernehmen.

Außer­dem sol­len sich in der neu­en Sat­zung unse­re geleb­ten Tra­di­tio­nen des Schüt­zen­brauch­tums in Oeyn­hau­sen wider­spie­geln. Dazu wird die Sat­zung um die §§ 10, 11, 15,16 und 18 ergänzt. Ein Aus­zug aus § 15 lau­tet:
§ 15 Königs­schie­ßen und Schüt­zen­fest (Aus­zug)

(6) Das Schüt­zen­fest ist das höchs­te Fest des Schüt­zen­ver­eins Oeyn­hau­sen. Fes­te Bestand­tei­le sind die Schüt­zen­mes­se, der gro­ße Zap­fen­streich mit der Gefal­le­nen­eh­rung, der Para­de­marsch, sowie die Kin­der- und Ehren­tän­ze. Die zeit­li­che Abfol­ge wird in einem Fest­ab­lauf­plan fest­ge­legt.
(7) Höhe­punkt des Schüt­zen­fes­tes ist der tra­di­tio­nel­le Königstanz. Er wird seit Anfang des 20. Jahr­hun­derts immer nach dem glei­chen Ritus durch­ge­führt. Der Königstanz wird nach den Klän­gen des Edel­weiß­wal­zers vom Hof­staat durch­ge­führt und vom Oberst gelei­tet. Der genaue Ablauf ist münd­lich über­lie­fert und wird immer vom Oberst an sei­nen Nach­fol­ger weitergegeben.

Die gesam­te neue als auch die bis­he­ri­ge Sat­zung könnt Ihr auf unse­rer Home­page unter Tra­di­ti­on -> Sat­zung
https://schuetzenverein-oeynhausen.de/satzung/ ) anschau­en, außer­dem liegt eine neue Sat­zung in der Gast­stät­te Klo­cke aus.

Wir hof­fen mit der neu­en Sat­zung die Wei­chen für die Zukunft gestellt zu haben, so dass wir noch vie­le Jah­re die alt­be­währ­ten Tra­di­tio­nen des Schüt­zen­we­sens in Oeyn­hau­sen aus­le­ben kön­nen.
Euer Vor­stand